Pfarrgemeinderatswahlen in den neuen Pfarreien Adenauer Land und Obere Kyll

„Bitte würdigen und unterstützen Sie das Engagement in den Räten, das für die weitere Entwicklung unserer Kirche unverzichtbar ist: Machen Sie – schon ab 16 Jahren – von Ihrem verbrieften Wahlrecht Gebrauch“, sagte Ackermann in einem am 12. Januar veröffentlichten Wahlaufruf. „Angesichts der Herausforderungen dieser Zeit braucht unsere Kirche, die sich den Menschen zuwendet und für die sie da sein will, auch in Zukunft Engagierte, die in den gewählten Räten vor Ort mitberaten, mitbestimmen und mitverantworten.“
Ackermann dankte den vielen ehrenamtlichen Christinnen und Christen, die in den letzten Wochen mit einem großen zeitlichen Einsatz die Wahlen vorbereitet hätten. Sie und ein noch größerer Kreis von Kandidatinnen und Kandidaten hätten ihre Bereitschaft erklärt, Verantwortung für die weitere Entwicklung des christlichen Lebens in den neuen Pfarreien zu übernehmen. „Jede und jeder einzelne von ihnen gibt bereits mit dieser Kandidatur ein individuelles Glaubenszeugnis in die Mitte einer pluralen Gesellschaft hinein“, betonte Ackermann.
Gewählte Laiengremien gibt es seit 1968, als Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965). Der Pfarrgemeinde- oder Kirchengemeinderat besteht aus gewählten, amtlichen und hinzugewählten Mitgliedern, sie werden direkt von den wahlberechtigten Katholiken der Pfarrei gewählt. Um besondere Gruppen und pastorale Anliegen zu berücksichtigen, besteht für den Pfarrgemeinde- oder Kirchengemeinderat die Möglichkeit, weitere Mitglieder hinzuzuwählen.
Alle Informationen zu den Wahlen in unserem Pastoralen Raum Adenau-Gerolstein sowie die Kandidat*innen finden sich hier:
