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Information über die bevorstehende Fusion

Die Pfarreien und Kirchengemeinden der Pfarreiengemeinschaft Obere Kyll werden zum 1. Januar 2026 zur neuen Pfarrei und Kirchengemeinde Obere Kyll fusioniert.
Schwarzer Hintergrund mit der Aufschrift Info
Datum:
7. Nov. 2025
Von:
Philipp Hein

Diese Fusion geschieht auf Wunsch von Bischof Dr. Stephan Ackermann. Das entsprechende Dekret wurde am 25. Juli 2025 unterzeichnet. Die Fusion ist eine Reaktion auf die tiefgreifenden Veränderungen in unserer Kirche und soll Kräfte für die Zukunft zusammenfassen.

Mit dem 31. Dezember 2025 hören die 9 bisherigen Pfarreien und Kirchengemeinden samt ihren Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräten auf zu bestehen, also Esch St. Medard, Hallschlag St. Nikolaus, Jünkerath St. Antonius v. Padua, Jünkerath-Glaadt Kreuzauffindung, Lissendorf St. Dionysius, Ormont St. Margarita, Schüller St. Paulus, Steffeln St. Michael und Stadtkyll St. Josef. Auch die Pfarreiengemeinschaft und der Kirchengemeindeverband Obere Kyll werden aufgehoben.

An ihre Stelle tritt am 1. Januar 2026 eine neue, gemeinsame Pfarrei und Kirchengemeinde, die den Namen „Obere Kyll“ tragen wird. Für diesen Namen haben sich die bestehenden Räte ausgesprochen.

Für die neue Pfarrei Obere Kyll wird am 7./8. Februar 2026 ein Pfarrgemeinderat gewählt. Dieser wird in der Folge den Verwaltungsrat wählen.

Die Fusion muss nicht automatisch negative Folgen für das kirchliche Leben vor Ort haben. Eine Änderung der Gottesdienstordnung und das Zusammenlegen von Gruppen und Gemeinschaften sind nicht mit ihr verbunden.

Eine unabdingbare Voraussetzung für die Fortführung des kirchlichen Lebens ist es, dass sich Mitchristen und Mitchristinnen vor Ort einsetzen, auch ohne in einem Pfarrgemeinde- oder Verwaltungsrat Mitglied zu sein. Sie können ein „lokales Team“ bilden und so wirksam Verantwortung übernehmen.

Größere Veränderungen bringt die Fusion im Bereich der Vermögensverwaltung mit sich. Die neue Kirchengemeinde Obere Kyll wird rechtlich zum Eigentümer aller Vermögenswerte. Es handelt sich um eine Gesamtrechtsnachfolge.

Dessen ungeachtet bleibt eine Zweckbindung von Vermögenswerten bestehen, ganz gleich ob es sich um Immobilien oder Finanzmittel handelt. Das heißt beispielsweise, dass Grundstücke und Geldspenden, die für den Unterhalt einer bestimmten Kirche gestiftet wurden, auch künftig nur für dieses Gebäude verwendet werden dürfen. Ebenso dürfen zum Beispiel Rücklagen einer bestimmten Messdienergruppe nicht zweckentfremdet werden.

Mit der Fusion geht die jahrhundertelange Geschichte von neun Pfarreien zu Ende. Das darf durchaus traurig machen. Es ist eine Tatsache, dass religiöser Glaube und die Kirchen in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung verlieren. Gleichwohl sind Zusammenhalt, Zuversicht und Gottvertrauen Kräfte, die auch in dieser schwierigen Situation in die Zukunft tragen können.

Wir laden Sie ein, in diesem Sinne den vor uns liegenden Weg in der Pfarrei Obere Kyll gemeinsam zu gehen.