Pfarrgemeinderatswahl am 7./8. Februar 2026

Kandidatinnen und Kandidaten

Es gibt 15 Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Pfarrgemeinderat. Es war nicht leicht, Personen zu finden, die zu einer Kandidatur bereit sind. Allein schon deswegen verdienen die Kandidatinnen und Kandidaten Anerkennung und einen herzlichen Dank! Auf der Kandidatenliste ist der Name, der Berufe und das Alter zu finden.
Auf dem Stimmzettel sind die Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Sie sind aufgefordert, durch Ankreuzen Ihre Wahl zu treffen.
Zwölf gewählte Mitglieder
Der letzte Pfarreienrat der Pfarreiengemeinschaft Adenauer Land hatte die Aufgabe, über die Größe des neuen Pfarrgemeinderates zu entscheiden. Am 13. November 2025 wurde der Beschluss gefasst, dass dem künftigen Rat zwölf gewählte Mitglieder angehören werden. Dazu kommen die amtlichen Mitglieder und bis zu sechs Personen, die von den gewählten und den amtlichen Mitgliedern hinzugewählt werden.
Auf dem Stimmzettel können Sie unter den 15 aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten durch Ankreuzen bis zu zwölf Stimmen vergeben.
Vier Wahllokale
Wahlberechtigt ist grundsätzlich jeder und jede, wer Mitglied der katholischen Kirche ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei den Wohnsitz hat.
Die Pfarrgemeinderatswahl wird als Urnenwahl durchgeführt, das bedeutet, dass Sie eingeladen sind, Ihre Stimme in einem der vier Wahllokale abzugeben. Dort wird ein Wahlvorstand Ihre Wahlberechtigung prüfen und für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung sorgen.
Jeder Wahlberechtigte kann in jedem Wahllokal wählen. Die Wahllokale wurden aus praktischen Gründen bestimmten Pfarrbezirken zugeordnet, so das Wahllokal in Adenau den Pfarrbezirken Adenau, Dümpelfeld und Kaltenborn, das Wahllokal Barweiler den Pfarrbezirken Antweiler, Aremberg, Barweiler, Dorsel und Kirmutscheid, das Wahllokal Schuld den Pfarrbezirken Reifferscheid und Schuld sowie das Wahllokal Wershofen den Pfarrbezirken Wershofen und Hümmel. Dessen ungeachtet ist grundsätzlich eine Stimmabgabe in jedem der vier Wahllokale möglich.
Die Wahllokale sind die Kirchen in Adenau, Barweiler, Schuld und Wershofen, in denen am 7./8. Februar 2026 eine Hl. Messe stattfinden wird. Die Wahllokale sind jeweils eine Stunde vor und eine Stunde nach dem Gottesdienst geöffnet, also am Samstag, dem 7. Februar 2026, von 17:30 Uhr bis 20:30 Uhr in der Kirche St. Gertrud in Schuld, und am Sonntag, dem 8. Februar 2026, jeweils von 9:30 Uhr bis 12:30 in den Kirchen St. Johannes der Täufer in Adenau, St. Getrud in Barweiler und St. Vincentius in Wershofen.
Wahllokale sind die Kirchen in Adenau, Barweiler Schuld und Wershofen. Dort können Sie während der Öffnungszeiten wählen.
Möglichkeit zur Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, mittels Briefwahl zu wählen.
Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig im Pfarramt Adenau, Kirchstraße 28, 53518 Adenau, Postanschrift: Postfach 92, 53512 Adenau, Telefon: 0 26 91 / 93 295 00, Fax: 0 26 91 / 93 295 11, E-Mail: adenauer-land@bistum-trier.de, beantragt und abgeholt werden. In begründeten Einzelfällen ist eine Zusendung möglich.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können bis spätestens Sonntag, dem 8. Februar 2026, um 15:00 Uhr im Pfarramt Adenau abgegeben werden.
Die Unterlagen für eine Briefwahl müssen rechtzeitig im Pfarramt Adenau beantragt, abgeholt und abgegeben werden.
Wahlpflicht
Eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Teilnahme an der Pfarrgemeinderatswahl gibt es selbstverständlich nicht.
Die Achtung vor den Kandidatinnen und Kandidaten, die bereit sind, sich in Pfarrgemeinderat für eine gedeihliche Entwicklung der Pfarrei Adenauer Land einzusetzen, kann eine starke Motivation sein, an der Wahl teilzunehmen.
Die Teilnahme an der Pfarrgemeinderatswahl ist ein Zeichen der Wertschätzung der Bereitschaft und des Engagements der Kandidatinnen und Kandidaten.
