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Wahl des neuen Pfarrgemeinderates der Pfarrei Obere Kyll

Zum 1. Januar wurden die neun Pfarreien der bisherigen Pfarreiengemeinschaft Obere Kyll zur neuen Pfarrei Obere Kyll zusammengeführt. Für diese neue Pfarrei wird nun erstmals ein Pfarrgemeinderat gewählt.
Pfarrgemeinderatswahlen 2026
Datum:
14. Jan. 2026
Von:
Philipp Hein

Zusammensetzung des Rates

Die Größe des Gremiums wurde vom Pfarreienrat auf zwölf gewählte Mitglieder festgelegt. Hinzu kommen amtliche Mitglieder, wie beispielsweise hauptamtliche Seelsorger*innen. Der Rat hat außerdem die Möglichkeit, bis zu sechs weitere Personen hinzuzuwählen.

Ablauf der Wahl

Die Wahl findet als allgemeine Briefwahl statt. Derzeit werden die Wahlunterlagen mit großem ehrenamtlichem Engagement vorbereitet und in die Briefkästen der Gemeindemitglieder verteilt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt und wählbar ist, wer katholisch ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, und seinen Wohnsitz in der Pfarrei Obere Kyll hat.

Auch Katholik*innen ohne Wohnsitz in der Pfarrei sind wahlberechtigt und wählbar, sofern sie aktiv am Leben der Pfarrei teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarrgemeinderat kandidieren und die übrigen Voraussetzungen erfüllen.

Fristen und Unterstützung

Wir freuen uns, wenn Sie das Engagement unserer Kandidat*innen wertschätzen und von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Bitte beachten Sie: Ihr Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 8. Februar, um 16 Uhr im Pfarrbüro in Lissendorf (Bahnhofstraße 42) eingegangen sein.

Sollten Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter*innen oder die bisherigen Ratsmitglieder. Sie helfen Ihnen bei der Abgabe des Wahlbriefes.

Für Fragen steht der Wahlausschuss gerne zur Verfügung:

Philipp Hein (Wahlbeauftragter) – 02691/9329518, philipp.hein@bistum-trier.de

Hermann Lentz (Mitglied im Wahlausschuss) – 0176/10005082, h.lentz@hls-edv.de

Anne Beckermann (Mitglied im Wahlausschuss) – 06597/9230612, anne.beckermann@bistum-trier.de

Kandidat*innen

Schon jetzt danken wir den 15 Personen, die sich bereit erklärt haben für den Pfarrgemeinderat zu kandidieren. Jede*r Wahlberechtigte verfügt über zwölf Stimmen, die auf die Kandidat*innen verteilt werden können.

Hier finden Sie eine Übersicht, in der sich die Kandidat*innen kurz vorstellen:

Unsere Kandidat*innen