Die Aufgaben der Verbandsvertretung ergeben sich aus dem Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Hier heißt es im § 25: "Dem Verband sind insbesondere nachfolgende Aufgaben übertragen:
- die Personalbewirtschaftung (insbesondere Personalplanung, -beschaffung, -einsatz, -führung, -entwicklung) für den Bereich der angeschlossenen Kirchengemeinden (Liturgischer Dienst, das sind Küster-, Organisten-, Chorleiterdienste; Pfarrsekretariat; Reinigungsdienst; Hausmeisterdienst; Anlagenpflege);
- Wahl von Vertretern für den Diözesanrat;
- rechtliche Vorbereitung und Durchführung von (Groß-)Veranstaltungen im Pastoralen Raum;
- Abschluss von Mietverträgen für Büro- und sonstige Gewerberäume sowie der Abschluss von Verträgen zu deren Ausstattung;
- Erstellen, Auslegen und Beschluss des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses nach der jeweils geltenden Haushaltsordnung;
- Organisation und Durchführung des Arbeitsschutzes im Pastoralen Raum in Abstimmung mit dem Bistum;
- Abschluss von Verträgen zu dezentralen Einrichtungen mit dem Bistum (z. B. nach AGG, HinSchG, KDG)."





